Ankauf eines Mehrzweckfahrzeuges
Planungsauftrag für Kindertagesstätte vergeben
Am letzten Mittwoch traf sich der Gemeinderat zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr. Das Gremium hatte über mehrere Bauleitplanverfahren zu beraten. Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Manfred Krä das Gremium ausführlich über die abschließenden Bauarbeiten am Bürgerhaus Geltolfing und die Schneeräumpflicht der Anlieger an Gehwegen.
Für drei Bauvorhaben wurden die Bauanträge im sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Dies waren die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern an der Kirchfeldstraße und die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses an der Angela-Fraundorfer Straße. Der Gemeinderat nahm hier jeweils Kenntnis von den Vorhaben. Die Gemeinde beabsichtigt für den Ortsteil Ödmühle den Erlass einer Außenbereichssatzung, um den Charakter der Siedlung grundsätzlich zu erhalten, aber gleichzeitig eine angemessene Lückenschließung und Nachverdichtung zu ermöglichen. Hierzu wurden dem Gemeinderat die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung vorgelegt, die entsprechend abzuwägen waren. Da keine Änderungen der Planung zu veranlassen waren konnte anschließend auch der Satzungsbeschluss gefasst werden. Weitere Bauleitplanverfahren waren für den Bereich des Gewerbegebietes „Hulm II“ abzuwickeln. Hier wurde jeweils für die Flächennutzungsplanänderung, die Änderung des Landschaftsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes die öffentliche Auslegung durchgeführt. Da auch hier bei der Abwägung der Stellungnahmen keine Änderung an den Planungen vorzunehmen waren, konnte jeweils der Feststellungsbeschluss bzw. der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Bekanntmachung und damit das Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgt jedoch erst nach Genehmigung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Landratsamt.
Bauleitplanverfahren
Für ein Bauvorhaben im Ortsbereich Niederharthausen wurde der Erlass einer Einbeziehungssatzung beantragt. Diesem Vorhaben konnte zugestimmt und der Aufstellungsbeschluss für das erforderliche Bauleitplanverfahren gefasst werden. Alle Kosten, die für dieses Verfahren anfallen sowie sämtliche Erschließungs- und Anschlusskosten für das geplante Vorhaben hat dabei der Antragsteller zu übernehmen. Im Gewerbegebiet Kirchfeld sollen die gewerblichen Flächen nach Westen ausgedehnt werden. Da der Gemeinderat diesem Vorhaben bereits in einer früheren Sitzung zugestimmt hatte und der Antragsteller auch hier alle anfallenden Kosten übernimmt, wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die erforderliche Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung sowie das Bebauungsplan-Deckblatt gefasst.
Zuschuss Schießstände
Vom Schützenverein Gemütlichkeit Geltolfing e.V. wurde die Gemeinde für die Anschaffung der neuen Schießstände im Bürgerhaus Geltolfing um eine finanzielle Unterstützung gebeten. Nach Kenntnisnahme der vorgelegten Kostenangebote für die drei elektronischen Schießanlagen mit der entsprechenden Hard- und Softwareausrüstung wurde einstimmig ein Zuschuss in Höhe von 7.000 Euro und damit etwa die Hälfte des Investitionsbedarfs bewilligt. Mit dieser Anlage, die im neuen Bürgerhaus in Geltolfing installiert wird, stehen dem Schützenverein zukunftsfähige Schießbahnen zur Verfügung. Damit wird auch die Durchführung von sportlichen Wettkämpfen ermöglicht.
Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Manfred Krä das Gremium über die abschließenden Bauarbeiten am neuen Bürgerhaus Geltolfing. Derzeit werden hier noch Arbeiten im Sanitär-, Lüftungs- und Elektrobereich fertiggestellt. Im Feuerwehrbereich sind noch Fliesenarbeiten auszuführen. Weiterhin gab der Bürgermeister dem Gemeinderat den vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Einwohnerstand zum 31.12.2016 mit einer Einwohnerzahl von 3.275 Einwohnern (Erstwohnsitz) bekannt. Auch auf die Steuerkraft mit 958.28 Euro/Einwohner wurde hingewiesen. Damit liegt Aiterhofen an 8. Stelle im Landkreis Straubing-Bogen, an 44. Stelle im Regierungsbezirk Niederbayern und an 517. Stelle im Land Bayern (2031 kreisangehörige Gemeinden).
Räumpflicht
Da immer mehr Beschwerden über nicht geräumte Gehwege bei der Gemeinde eingehen, wurde ausdrücklich auf die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ hingewiesen. Diese ist auf der Webseite der Gemeinde unter Bürgerservice und Ortsrecht abrufbar. Danach haben die Vorder- und Hinterlieger Gehbahnen vor ihrem Grundstück an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen. An die Gemeinderatsmitglieder wurde die Sonderausgabe für 25 Jahre Natura 2000 der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege ausgehändigt. Diese informative Sonderausgabe „Anliegen Natur“ ist auch auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar.
Mehrzweckfahrzeug
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann noch der Auftrag für den Ankauf eines Mehrzweckfahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof – Bereich Hausmeister erteilt. Dieses Fahrzeug ist dabei mit entsprechender Winterdienst-, Mäh- und Kehrausrüstung ausgestattet. Das Gerät ersetzt ein in die Jahre gekommenes Altgerät. Vergeben wurden auch ein Planungsauftrag für vorbereitende Arbeiten zum Bahnhaltepunkt Hafen Straubing-Sand im Bereich der Ortschaft Hunderdorf. Außerdem wurde für die Grundlagenermittlung und Vorplanung zu den Um- und Ausbauarbeiten an der Kindertagesstätte Maria Schutz einem entsprechenden Architektenvertrag zugestimmt.