Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage und der stetig steigenden Corona-Fallzahlen gilt ab Mittwoch, 2. Februar 2022, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen und in der Außenstelle der VG im Bürgerhaus in Salching die 3G-Regel. Hierzu ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, neben einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis auch ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske ist bei einem Besuch der Geschäftsstelle und der Außenstelle der VG Aiterhofen dringend notwendig.
Kinder bis zum 6. Geburtstag bzw. zur Einschulung und Schulkinder, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der 3G-Regel ausgenommen bzw. werden getesteten Personen gleichgestellt. Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht.