Grundsteuerreform: Hebesätze für 2025 festgelegt
Wichtige Themen gab es in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag, unter Vorsitz von Bürgermeister Adalbert Hösl, zu besprechen. Unter anderem beschloss der Gemeinderat, aufgrund der Grundsteuerreform die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025. Auch wurde der Gemeinderat über verschiedene gemeindliche Belange informiert.
Zu Beginn der Sitzung wurden für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie Passau-Obertraubling“ die Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für Deckblatt Nr. 35 zum Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 23 zum Landschaftsplan sowie für den Bebauungs- mit Grünordnungsplan gefasst.
Grundsteuerreform: Änderung der Hebesätze
Aufgrund der Grundsteuerreform müssen für das Haushaltsjahr 2025 die Grundsteuerhebesätze aller Gemeinden neu festgelegt werden. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt mehrstufig; im ersten Schritt wird durch Abgabe einer Grundsteuererklärung beim Finanzamt durch dieses ein Messbetrag ermittelt. Hierfür erhalten die Grundstückseigentümer einen Messbetragsbescheid vom Finanzamt. Diese Messbetragswerte werden in einem zweiten Schritt seitens der Gemeinde mit ihrem individuellen Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze der Gemeinde Aiterhofen wurden für 2025 auf der bisherigen Höhe von jeweils 330% bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliches Grundvermögen) und bei der Grundsteuer B (Sonstiges Grundvermögen) unverändert gelassen. Wegen der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und der daraus folgenden Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt ist zwar bei gleichbleibenden Hebesätzen möglicherweise mit einer Mindereinnahme für die Gemeinde zu rechnen. Insgesamt stehen bayernweit aber immer noch rund eine halbe Million verpflichtender Grundsteuererklärungen aus, die aufwendig geschätzt werden müssen. Außerdem ist nach Aussage der bayerischen Finanzämter mit einer Flut an Einsprüchen in siebenstelliger Höhe zu rechnen. Geschätzt wird, dass etwa gegen jeden vierten Bescheid Einspruch eingelegt wird. Der Gemeinde Aiterhofen fehlen daher geschätzt ca. 10 – 20 % der Messbetragsbescheide als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Der Gemeinderat hat aufgrund dieser unklaren Entscheidungsgrundlage beschlossen, die Höhe der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 noch unverändert zu lassen um sie dann entsprechend für das Jahr 2026 neu zu beraten.
Sportlerehrung
Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ informierte Bürgermeister Adalbert Hösl, dass durch den Landkreis wieder eine Sportlerehrung geplant wird. Diese wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 durchgeführt. Die Vereine können hierzu Kandidaten für eine entsprechende Ehrung an das Landratsamt melden. Die Antragsfrist endet am 10.12.2024 bzw. für alle im Dezember erzielten Erfolge am 6.1.2025. Mehr Informationen sind auf der Gemeindehomepage hinterlegt.