Die gute Zusammenarbeit weiterführen, da waren sich am Freitag, 30. Juli 2021, alle Anwesenden bei der Unterzeichnung der neuen Konzessionsverträge zwischen den Gemeinden Aiterhofen und Salching und den Stadtwerken Straubing einig. Bereits am 28. Juni (Gemeinde Salching) und 13. Juli (Gemeinde Aiterhofen) wurde vom jeweiligen Gemeinderat einstimmig der Neuabschluss des von den Stadtwerken Straubing angebotenen „Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischem Strom“ um weitere 20 Jahre beschlossen. Für den aktuellen Vertrag wurde bereits im Jahr 2019 eine gesetzlich geregelte Ausschreibung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
„Einen Partner wie die Stadtwerke Straubing zu ersetzen stand für uns nie zur Debatte“, so Adalbert Hösl, 1. Bürgermeister der Gemeinde Aiterhofen gleich zu Beginn des Treffens von Vertretern der Stadtwerke Straubing und der 1. Bürgermeistern der Gemeinden. „Wir schätzen nicht nur die örtliche Nähe zu den Stadtwerken, sondern auch den guten persönlichen Kontakt“, so Hösl weiter. Mit der Unterzeichnung der Verträge am Freitag, 30. Juli 2021, wird die vertrauensvolle, bereits seit 2003 bestehende, Zusammenarbeit zwischen den beiden Gemeinden und den Stadtwerken Straubing fortgesetzt.
Auch 1. Bürgermeister der Gemeinde Salching, Alfons Neumeier, freut sich auf die weiterhin gute Zusammenarbeit: „Wir sind mit den Stadtwerken als Partner sehr zufrieden.“ Auch Geschäftsführer der Stadtwerke Straubing Martin Ritter und Bereichsleiter der Abteilung Stromversorgung Günter Winter bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen sich auf weiterhin sehr gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden Aiterhofen und Salching.
Für weitere 20 Jahre verpflichten sich die Stadtwerke und die beiden Gemeinden. Jedoch besteht in den neuen Verträgen Kündigungsmöglichkeit nach 10 bzw. 15 Jahren. Die lange Laufzeit von 20 Jahren gewährt einerseits den Gemeinden eine hohe Versorgungssicherheit und verschafft andererseits den Stadtwerken Investitionssicherheit, um das Stromnetz vor Ort auszubauen und zu optimieren.
Geregelt sind neben den Bedingungen zur Nutzung der gemeindeeigenen Wege und Grundstücke auch die Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Neubaumaßnahmen, die Zahlung der Konzessionsabgaben und die Kostenteilung bei notwendigen Änderungen an der Versorgungslage.